CDU Stadtverband Uslar
Uslar und die Dörfer - bereit für mehr!

Für Silvester-Feuerwerk gelten Regeln

Das neue Jahr mit Raketen und Knallern zu begrüßen, ist ab dem Silvesterabend um 18 Uhr erlaubt. Dafür gelten aber gesetzliche Regelungen. 

Bild von Gerd Altmann auf PixabayBild von Gerd Altmann auf Pixabay

"Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen - wie Fachwerkshäuser - ist verboten." Das regelt das Bundes-Sprengstoffgesetz in Paragraph 23.

"Unmittelbare Nähe" ist etwa die Strecke, die eine Feuerwerksrakete nach dem Anzünden zurücklegen kann. 

Die Stadtverwaltung Uslar bittet zudem darum, den Abfall zu entsorgen, der durch das eigene Feuerwerk entsteht, und ihn nicht anderen aufzubürden.

Mehr Infos sind auf der Homepage des Bundesinnenministeriums aufgeführt.